Zusätzlich wollen Sie uns vollumfänglich die Bestreitung Ihrer Lebenshaltungskosten sowie die Bezahlung Ihrer privaten Versicherungsprämien belegmässig nachzuweisen. Sofern Sie uns keine dienlichen Unterlagen einreichen werden, welch wir zur Beurteilung Ihres Vermögensvergleiches benötigen, wird die Steuerkommission Q. im -6- Veranlagungsverfahren eine Einkommensaufrechnung von CHF 60'000.00 vornehmen."