3.2. Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 18. Januar 2019 und Mahnung vom 18. Februar 2019 wurden die Rekurrenten aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen. Mit dem weiteren Schreiben vom 7. März 2019 und der Mahnung vom 23. April 2019 wurden weitere Unterlagen einverlangt. Mit Schreiben vom 14. Mai 2019 wurden die Rekurrenten schliesslich aufgefordert, das Einkommensmanko gemäss beigelegtem Vermögensvergleich zu klären und belegmässig nachzuweisen. Das Gemeindesteueramt Q. errechnete gestützt auf die folgende Vermögensvergleichsrechnung ein Einkommensmanko von CHF 11'204.00 (in CHF): -5-