1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das Total der Mehrwerte auf CHF 2'000.00 (exkl. Rabatt, Skonto und Mehrwertsteuer) festgesetzt. 2. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, das steuerbare Einkommen neu zu berechnen. 3. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 100.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 500.00, zu 45 % mit CHF 225.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrentin das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung