Dieser Betrachtungsweise kann das Spezialverwaltungsgericht nicht zustimmen. Allein aus dem Umstand, dass 40- jährige Möbel ersetzt werden, darf nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, dass kein zeitgemässer, gleichwertiger und gleichen Komfort bietender Ersatz erfolgte. Die Steuerkommission Q. legt nicht dar, weshalb das ersetzte -7-