Kosten für den Rückbau der Badewanne sowie der Duschwanne sind keine entstanden, weil dieser durch Eigenleistung der Rekurrentin und ihres Partners erfolgte (Rekurs, S. 3). Es ist diesbezüglich daher kein Mehrwert zu berücksichtigen. 4.3.2. Der Rekurs ist in diesem Punkt somit teilweise gutzuheissen.