MB LUK, Ziff. 3.3). Da das WC versetzt wurde, sind die dadurch entstandenen Kosten für Anpassungsarbeiten an den bereits vorhandenen Leitungen (Wasser und Abwasser) für die entfernte Badewanne nicht abzugsfähig. Ebenfalls nicht abzugsfähig sind die Kosten, welche für den Umbau von der Dusche mit Duschwanne zur hindernisfreien Dusche entstanden sind (MB LUK, S. 43). Diese Kosten werden ermessensweise auf insgesamt CHF 2'000.00 (exkl. Rabatt, Skonto und Mehrwertsteuer) geschätzt.