zugelassenen "Anpassarbeiten" von CHF 3'099.50 (ohne Berücksichtigung von Rabatt, Skonto und Mehrwertsteuer; vgl. Rechnung der C., S., vom 14. Juni 2019, S. 1) auch um "die Leistungen für die Montage der Armaturen und Apparate gemäss Beleg 2 (Detaillierte Auftragsbestätigung der Firma D. AG)" handelt (Rekurs, S. 3), denn die Kosten der "Montage" sind in der fraglichen Rechnung separat mit CHF 1'351.50 ausgewiesen.