4.3. 4.3.1. Vorliegend befanden sich im Badezimmer ursprünglich sowohl eine Bade-, als auch eine Duschwanne mit Glasschiebetüre. Im Rahmen der Sanierung wurde die Badewanne ersatzlos entfernt und die Dusche erneuert. Im Bereich des Wasserhahns der entfernten Badewanne wurde neu das WC installiert. Es dürfte daher zutreffen, dass der Verlauf der bestehenden Leitungen nicht verändert wurde (Rekurs, S. 3). Es ist jedoch entgegen den Ausführungen der Rekurrentin nicht davon auszugehen, dass es sich bei den von der Steuerkommission Q. nicht zum Abzug -6-