Gemäss Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (LUK) des Steueramtes des Kantons Aargau sind grundsätzlich bauliche Veränderungen steuerlich nicht abzugsfähig, wie auch sämtliche Leitungsänderungen. Gemäss Rechnung der C. werden diese Anpassungsarbeiten für den Badumbau mit CHF 3'099.50 beziffert, worin diese Aufwendungen grösstenteils enthalten sein sollten. Aus den Fotos nicht genau ersichtlich ist der Umbau von einer Duschwanne zu neu hindernisfreier Dusche, was auch einen Mehrwert von 25 % zur Folge hätte (siehe Merkblatt Umbauarbeiten Sanitäranlagen nachfolgend).