3. Mit Entscheid vom 30. November 2020 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen von CHF 40'219.00 auf CHF 39'642.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. November 2020 (Zustellung am 18. Dezember 2020) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 15. Januar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragt, es sei auf die Ausscheidung eines wertvermehrenden Anteils von 20 % bei den Kosten für die Badsanierung zu verzichten. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.