4.5.2. Die Vorinstanz berechnet den Selbstnutzungsgrad der Ersatzliegenschaft gestützt auf das Verhältnis der Raumeinheiten (7.5 : 6.3) der beiden Wohnungen bzw. der Eigenmietwerte gemäss rechtskräftiger Schätzungsverfügung des Steueramtes des Kantons Aargau, Sektion Grundstückschätzung (CHF 18'467.00 : CHF 15'512.00) und kommt so auf eine Eigennutzung der Ersatzbeschaffung von aufgerundet 54.4 % (vgl. handschriftliche Ergänzungen der Steuererklärung "Grundstückgewinne"). Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden, steht es doch mit der Lehre im Einklang.