4.3.2. Das Spezialverwaltungsgericht erachtet diesen vom Vertreter dargestellten Sachverhalt als erstellt, zumal dieser teilweise durch die eingereichten Fotos, Hauspläne und schriftlichen Bestätigungen von Freunden und Bekannten der Rekurrenten und deren Familie gestützt wird. Angesichts dessen kann auf die Erhebung der angebotenen Beweismittel (Parteibefragung, Zeugeneinvernahmen und Augenschein) verzichtet werden.