2.1.3. Beide Wohneinheiten erstrecken sich auf drei Geschosse und verfügen über einen eigenen Eingang, je eine Küche, einen Wohn- und Essbereich, einen Gartensitzplatz sowie über Bade- und Schlafzimmer. Die Schlaf- und Badezimmer der Rekurrenten befinden sich in der einen Wohnung (nachfolgend: "Wohnung A" oder "Wohneinheit A"), jene ihrer drei volljährigen Kinder in der anderen Wohnung (nachfolgend: "Wohnung B" oder "Wohneinheit B"). Zudem gehören zum Zweifamilienhaus eine Eingangshalle, von welcher man durch zwei separate Eingänge in die beiden Wohneinheiten gelangt.