6. Den Einspracheentscheid vom 11. November 2021 (Zustellung am 12. November 2021) liessen A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 13. Dezember 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie lassen die folgenden Anträge stellen: -3- "1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid sei aufzuheben. 2. Den Rekurrenten sei die Ersatzbeschaffung für Wohneigentum vollumfänglich zu gewähren und der Grundstückgewinn sei entsprechend aufzuschieben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)."