3. Mit Verfügung vom 22. Juli 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 754'000.00 bei einer Besitzesdauer von 20 Jahren und einem Steuersatz von 11 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 82'940.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 2'600'000.00 und pauschalierte Anlagekosten von CHF 1'846'000.00 zugrunde. In Abweichung von der Steuererklärung "Grundstückgewinne" wurde die Grundstückgewinnsteuer nicht zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.