Dass nach dem Periodizitätsprinzip eine ungleiche steuerliche Würdigung möglich sei, werde bestritten. Der Ausdruck "mindestens" in Satz 2 erlaube nämlich nicht den Schluss auf einen Methodenmix, sondern beziehe sich auf die Art und Weise, wie die objektmässige Ausscheidung vorzunehmen sei. Der kritisierte Methodendualismus werde durch Faktoren im Ausland ausgelöst, die nur in Deutschland steuerbar seien und nicht der Steuerhoheit der Schweiz unterlägen.