Ferner verweise Peter Locher (P. Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer, 2. Auflage, [nachfolgend: Kommentar DBG] Art. 6 DBG N 26 und N 28) betreffend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DBG auf das Bundegerichtsurteil vom 28. Juni 2018 (2C_980/2017). Demgemäss sei bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit das in der Schweiz erworbene Einkommen mindestens zum Steuersatz, welches diesem Einkommen entspreche, zu besteuern. Einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot stelle das Bundesgericht bei dieser Regelung nicht fest.