2.2. 2.2.1. Mit Stellungnahme vom 14. Januar 2021 verwies das KStA, Rechtsdienst, auf den Entscheid des aargauische Verwaltungsgerichts vom 3. Juli 2017 (WBE.2017.220), wonach bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten bei Tatbeständen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in der Schweiz nach § 19 Abs. 2 StG keine Verletzung des Diskriminierungsverbots von Art. 25 Abs. 1 DBA D-CH vorliege. -8-