genossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (in Kraft getreten am 1. Juni 2002; nachfolgend: FZA) und gegen Art. 25 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in Kraft getreten am 29. Dezember 1972; nachfolgend: DBA D-CH). Der verpönte Methodendualismus bestehe im vorliegenden Fall darin, dass jeweils diejenige Methode zur Anwendung gelange, die der Schweiz den höheren Steuerertrag erbringe (Methodenmix pro fisco).