1. Mit Verfügung vom 21. Februar 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 299'500.00 zum Satz von CHF 299'500.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 227'000.00 zum Satz von CHF 1'278'000.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Februar 2020 liess A._____ mit Schreiben vom 16. März 2020 Einsprache erheben. Er stellte folgende "Begehren 1. Der Privatanteil Auto von CHF 1'000 im Jahr 2016 soll gestrichen werden. 2. Der Privatanteil Auto von CHF 1'300 im Jahr 2017 soll gestrichen werden.