2.3.2. Der Gemeinderat Q. legte bereits in der Sicherstellungsverfügung die massgeblichen Steuerfaktoren und den Grund (Veräusserung von Vermögenswerten) dar, weshalb er die Sicherheit verlangte. Zudem erhielt der erst im Vernehmlassungsverfahren neu beigezogene Vertreter der Rekurrentin mit der Vernehmlassung des Gemeinderates Q. vom 1. Februar 2022 zusätzliche Erläuterungen zur Begründung der Sicherstellungsverfügung, welche ihm ermöglichten, sich in Kenntnis der Sache eine in materieller und formeller Hinsicht ausführliche Replik zu verfassen. Eine -5-