"Die definitiven Kantons- und Gemeindesteuern der Jahre 2015 bis 2018 mussten auf dem Betreibungsweg bei A. geltend gemacht werden. In drei von vier Fällen erfolgten die Zahlungen erst, nachdem ein Verwertungsbegehren auf die Liegenschaft gestellt wurde. Auch nach einer Kapitalauszahlung von über CHF 1.3 Mio. wurden die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 in Höhe von CHF 5'492.40 von A. nicht bezahlt und müssen auf dem Betreibungsweg eingefordert werden.