1. Der Gemeinderat Q. hat am 23. November 2021 verfügt, A. habe zur Deckung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 CHF 350'000.00 (nebst Zins von 5.1 % seit 1. Oktober 2021) sicherzustellen. 2. Die Sicherstellungsverfügung vom 23. November 2021 (Zustellung am 24. November 2021) liess A. mit rechtzeitiger Einsprache (recte: Rekurs) vom 3. Dezember 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt den folgenden Antrag: "Die Sicherstellung vom 21. [recte: 23.] November 2021 wird ersatzlos aufgehoben. Der Steuerpflichtigen werden die Steuerrechnungen aufgrund der Kapitalzahlung sowie der Steuerveranlagung 2019 zugestellt."