5. Den Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2021 (Zustellung am 26. Oktober 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 24. November 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt den folgenden Antrag: "Auf die Einsprache sei einzutreten." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. Die Vertreterin von A. hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: