3.4.2.2. Weiter ist den Erwägungen zu entnehmen, dass das KStA den Verkehrswert der Parzelle aaa auf CHF 1'442'000.00 und den Verkehrswert der Parzelle bbb auf CHF 309'750.00 geschätzt habe (vgl. Ziff. 1 des Einspracheentscheids). Die Erhöhung der Verkehrswerte hatte eine Erhöhung des privilegierten Liquidationsgewinnnes zur Folge. 3.4.2.3. Die Reduzierung des fiktiven Einkaufes bzw. die Erhöhung des Liquidationsgewinnes führten zu einer Änderung der Veranlagung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen (reformatio in peius). Der steuerbare Liquidationsgewinn wurde um CHF 103'527.00 (CHF 1'498'544.00 - CHF 1'395'017.00) erhöht.