3.4.2. 3.4.2.1. In den Erwägungen des Einspracheentscheids wurde festgehalten, dass aufgrund eines Berechnungsfehlers der fiktive Einkauf BVG falsch festgelegt worden sei (vgl. Ziff. 3 des Einspracheentscheids). Der Fehler sei auf eine falsche bzw. unvollständige Deklaration der Steuerpflichtigen zurückzuführen. In Berücksichtigung der nicht angegebenen Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a von total CHF 236'152.00 sei der fiktive Einkauf BVG im Einspracheentscheid von CHF 65'580.00 auf CHF 0.00 zu reduzieren.