3.4. 3.4.1. Vorliegend wurde im Dispositiv des Einspracheentscheids festgehalten, dass die Einsprache abgewiesen wird und die steuerbaren Faktoren im Sinne der Erwägungen erhöht werden. Die neu festgesetzten Steuerfaktoren sind nicht betraglich im Urteilsdispositiv aufgeführt. Diese werden nur mit einem Verweis auf die Ausführungen in den Erwägungen definiert. -6-