2.3. Die Ergänzung der Einsprache erfolgte am 13. Juli 2020 in einer Besprechung zwischen A. und G. (Landwirtschaftsexperte Kantonales Steueramt [KStA]). 2.4. Mit Schreiben vom 4. August 2020 liess A. weitere Ergänzungen einreichen. Es wurde eine Anpassung des Verkehrswertes des Grundstückes Nr. aaa von CHF 1'400'000.00 gestützt auf eine noch vorzunehmende Marktwertermittlung sowie die Berücksichtigung des Beitragsüberhanges aus der Einmaleinlage in die 2. Säule von CHF 200'000.00 von A. beim Liquidationsgewinn beantragt. 3. 3.1. Mit Schreiben vom 9. Juli 2021 wurde A. und B. eine Schlechterstellung in Aussicht gestellt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.