2.3.2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2011 hatte das Regionale Steueramt S. E. für einen im Jahr 2010 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 280'000.00 bei einer Besitzesdauer von 60 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 14'000.00 veranlagt. Dieser Veranlagung lagen ein Veräusserungserlös von CHF 800'000.00 sowie pauschalierte Anlagekosten von CHF 520'000.00 zugrunde.