2.2. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2020 veranlagte das Regionale Steueramt S. den Rekurrenten für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 1'348'209.00 bei einer Besitzesdauer von 9 Jahren und einem Steuersatz von 24 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 323'570.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 3'050'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 1'600'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 101'791.00 zugrunde. 2.3. 2.3.1. Der Rekurrent hatte die erwähnte Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 9. Dezember 2010 von D. und E. (Mutter des Rekurrenten), Gesamteigentümerinnen infolge einfacher Gesellschaft, zum Preis von CHF 1'600'000.00 gekauft.