Die Nachzahlung ist als gleichzeitige Ausrichtung von 18 monatlichen Unterhaltsbeiträgen zu qualifizieren und zum Abzug zuzulassen. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass bis zum Vorliegen des Scheidungsurteils kein Zahlungsverzug vorgelegen hat, weil während der Dauer eines Eheschutzverfahrens für die in diesem Verfahren strittigen Unterhaltsbeiträge grundsätzlich kein Zahlungsverzug entstehen kann (vorbehalten bleiben die superprovisorisch angeordneten Unterhaltsbeiträge). - 10 - Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.