Im Rahmen der Scheidung haben sich die Eheleute auch über die Höhe der im Eheschutzverfahren strittigen Unterhaltsbeiträge für den Zeitraum -9- seit der Trennung geeinigt und den Betrag der Unterhalts(nach)zahlung beziffert. Sodann haben sie sich darauf verständigt, dass das Gericht das Eheschutzverfahren als gegenstandslos von der Kontrolle abschreiben kann.