Der Rekurrent und seine damalige Ehefrau haben sich im April 2017 getrennt. Zur Regelung der Modalitäten des Getrenntlebens wurde beim Familiengericht Q._____ ein Eheschutzverfahren anhängig gemacht. Die Eheleute haben sich sodann auf ein einverständliches Scheidungsbegehren und über alle Nebenfolgen der Scheidung einigen können. Das Familiengericht Q._____ hat die entsprechende Vereinbarung mit Urteil vom 17. Juni 2018 genehmigt. In der genehmigten Vereinbarung hat sich der Rekurrent verpflichtet, seiner geschiedenen Ehefrau ab 1. Oktober 2018 monatlich vorschüssig einen Unterhaltsbeitrag von CHF 8'400.00 zu bezahlen. Für die Zeit ab der Trennung und bis 30. September 2018 haben