Erst mit der im Juni 2018 abgeschlossenen, gerichtlich genehmigten "Vereinbarung" wurde der Rekurrent verpflichtet, zusätzlich eine Unterhaltszahlung von CHF 150'000.00 an seine ehemalige Ehefrau zu leisten, zahlbar innert längstens 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Kapitalzahlung von CHF 150'000.00 betrifft zwar Unterhaltsbeiträge für mehrere Monate, erfolgte aber nicht zufolge eines Zahlungsverzugs von in der Vergangenheit geschuldeten Unterhaltszahlungen. Die CHF 150'000.00 sind -8-