3.2. Die ehemalige Ehefrau des Rekurrenten hat vom April 2017 bis Juli 2018 vom Rekurrenten monatlich einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'000.00 erhalten (vgl. Tabelle "Nachzahlung"). Eine darüber hinausgehende Zahlungsverpflichtung bestand für den Rekurrenten nicht. Erst mit der im Juni 2018 abgeschlossenen, gerichtlich genehmigten "Vereinbarung" wurde der Rekurrent verpflichtet, zusätzlich eine Unterhaltszahlung von CHF 150'000.00 an seine ehemalige Ehefrau zu leisten, zahlbar innert längstens 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils.