terhaltsbeiträge handeln. Bei der Einwohnerkontrolle wurde die freiwillige Trennung ab dem 01.01.2017 gemeldet. Der Wegzug der Ehefrau bzw. der Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt erfolgte per 31.03.2017. Ab dem 01.04.2017 hat der Ehemann pro Monat CHF 1'000 als Unterhaltsbeiträge überwiesen. Eine Trennungsvereinbarung für die Zeit der freiwilligen Trennung bis zur Scheidung hat nicht bestanden. Demzufolge bestand keine Verpflichtung bis zur Scheidung höhere Beiträge zu bezahlen.