Die Zahlung stelle eine Differenzzahlung zu den bereits periodisch in Rentenfrom geleisteten Zahlungen von jeweils CHF 1'000.00 gemäss § 11 StGV dar. Es handle sich um eine Nachzahlung für eine monatliche Rente von CHF 10'000.00 vom 1. April 2017 (ab Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt) bis und mit 30. September 2018 (18 Monate à CHF 10'000.00) abzüglich der bereits geleisteten Unterhaltsrenten à CHF 1'000.00 sowie abzüglich dem anzurechnenden erzielten Netto-Erwerbseinkommen in der Zeit vom 1. April 2017 bis und mit 30. Juni 2017 (vgl. Rekurs). 2.4. Die Vorinstanz hat einen Abzug der CHF 150'000.00 mit der folgenden Begründung abgelehnt (vgl. Einspracheentscheid, S. 3):