2. Es sei die geltend gemachte Nachzahlung der Unterhaltsbeiträge an die geschiedene Ex-Ehegattin im vollen Umfang von CHF 150'000.00 sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2018 als auch bei den Direkten Bundessteuern 2018 zum Abzug zuzulassen (Ziffer 12.1 der Steuererklärung). 3. Unter Kostenfolge:" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Steueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. Die Vertreterin von A._____ hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: