"1. Die geltend gemachte Nachzahlung der Unterhaltsbeiträge an die geschiedene Ex-Ehegattin sind im vollen Umfang von CHF 150'000.00 sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern als auch bei den Direkten Bundessteuern zum Abzug zuzulassen (Ziffer 361). 2. Die im Deklarationsverfahren irrtümlicherweise nicht geltend gemachten Unterhaltsbeiträge an die geschiedene Ex-Ehegattin im Umfang von CHF 7'000.00 sind ebenfalls sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern als auch bei den Direkten Bundessteuern zum Abzug zuzulassen (Ziffer 361).