5.2. Der Rekurrent hat mit D. und E. am 1. September 2020 je schriftlich einen Erlassvertrag abgeschlossen. Der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bestand darin, die noch nicht erfüllten Kaufpreisforderungen aus den öffentlich beurkundeten Grundstückkaufverträgen infolge Schenkung anteilsmässig (43.82 %) zu erlassen.