Mit "Schenkungsurkunde" vom 1. September 2020 hielten der Rekurrent als Schenkungsgeber und E. als Schenkungsnehmerin fest, dass Ersterer seinen Anteil von 43.82 % an der genannten Liegenschaft Letzterer schenkt. 2.3. 2.3.1. Die Vorinstanz ging von einem im Jahr 2020 aus der Veräusserung der Parzelle aaa erzielten Erlös von CHF 42'943.00, einem Erwerbspreis von CHF 18'404.00 und Aufwendungen von CHF 1'000.00 aus. 2.3.2. Die Vorinstanz ging von einem im Jahr 2020 aus der Veräusserung der Parzelle ccc erzielten Erlös von CHF 52'452.00, einem Erwerbspreis von CHF 22'480.00 und Aufwendungen von CHF 1'000.00 aus. -5-