4. Am 18. Oktober 2021 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. -3- 5. Mit Entscheiden vom 22. Oktober 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprachen ab. 6. Die Einspracheentscheide vom 22. Oktober 2021 (Zustellung am 28. Oktober 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 11. November 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt sinngemäss, dass keine Grundstückgewinnsteuern zu erheben seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.