2. 2.1. Mit Verfügung vom 26. Mai 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. betreffend den Verkauf an D. für einen im Jahr 2020 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 23'539.00 bei einer Besitzesdauer von 22 Jahren und einem Steuersatz von 9 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 2'118.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 42'943.00, ein Erwerbspreis von CHF 18'404.00 sowie Aufwendungen von CHF 1'000.00 zugrunde.