7. 7.1. Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde (§ 44 Abs. 1 StG; Art. 11 Abs. 2 StHG; auf Ebene Bund: Art. 37 DBG). Dabei handelt es sich um eine Erscheinungsform der ordentlichen Einkommensbesteuerung (Bundesgerichtsurteil vom 1. Februar 2016 [2C_ 1155/2014] E. 3.2.4.).