6.3.2. Die Leistung der Pensionskasse der C. stellt zum einen eine Entschädigung dar für höhere Fixkosten, welche der Rekurrent in Erwartung der fälschlicherweise zu hoch ausgewiesenen Rente eingegangen sei. Der Rekurrent behauptet nicht, dass die diesbezügliche Entschädigung eine steuerfreie Schadenersatzleistung darstelle. Sodann legt er weder die Höhe der eingegangenen Fixkosten dar noch belegt er diese. Der Nachweis eines diesbezüglichen Schadens gelingt dem Rekurrenten daher nicht. Hinzu kommt, dass der Rekurrent aufgrund seiner Schadensminderungspflicht zu hohe Fixkosten nach Möglichkeit reduzieren muss. Dass er dazu nicht in der Lage gewesen wäre, legt er ebenfalls nicht dar.