5.7. Gemäss dem Vertreter ist die Leistung der Pensionskasse der C. eine Abgeltung dafür, dass dem Rekurrenten eine zu hohe Rente in Aussicht gestellt worden sei, gestützt auf welche dieser betreffend seinen Lebensstandard ausgabenerhöhende Dispositionen getroffen habe. Die Leistung sei ein Surrogat der Altersrente, die der Lebenshaltung im Alter diene (vgl. Schreiben vom 17. Mai 2022). Diese Ausführungen ändern nichts daran, dass sich die Zahlung der Pensionskasse der C. unter keine der in § 45 Abs. 1 StG abschliessend aufgezählten "Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter" subsumieren lässt.