endeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird (Satz 1). 5.2. Der Vertreter führt nicht aus, unter welche Litera von § 45 Abs. 1 StG die Leistung der Pensionskasse der C. seiner Ansicht nach fällt. Angesichts der Begründung, wonach es sich dabei um eine (zusätzliche) Auszahlung -8- von Sparbeiträgen, die der Rekurrent in Form eines Einkaufs geleistet habe, bzw. um eine Auszahlung eines (Alters-)Guthabens handle, erachtet der Vertreter wohl Litera a als erfüllt (vgl. Rekurs).