2.5. Die Pensionskasse der C. hat somit dem Rekurrenten aufgrund eines Fehlers des Computerprogramms eine um CHF 11'664.00 pro Jahr zu hohe Altersrente ausgewiesen. Die Zahlung über CHF 50'000.00 stellt eine Entschädigung für vom Rekurrenten im Hinblick auf eine höhere Altersrente getätigte Dispositionen dar. Zum einen verkaufte der Rekurrent zwecks Pensionskasseneinkaufs Aktien, welche er gemäss eigenen Angaben zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringender hätte verkaufen können. Zum anderen kaufte der Rekurrent ein teureres Auto, als er ohne die falsche Rentenberechnung erworben hätte, bzw. ging höhere Fixkosten ein.