"Aufgrund einer Fehlprogrammierung wurde die entsprechende Altersrente bei der Berechnung verschiedener Varianten zu hoch angezeigt, was von Herrn A. im Rentenfall nicht akzeptiert worden ist. Weil ein langwieriges Gerichtsverfahren verhindert werden sollte und Herr A. im Jahr 2016 schon eine korrekte Rentenberechnung erhalten hatte, haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt." Die Frage, in welcher Höhe gegenüber dem Rekurrenten falsche Angaben zur Rentenhöhe gemacht worden seien, liess die Pensionskasse der C. wie folgt beantworten: "CHF 11'664.00/Jahr"