5. Der vorliegende Vergleich erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für den Streitfall." 2.3. Mit Schreiben vom 9. Mai 2022 liess die Pensionskasse der C. Fragen des Spezialverwaltungsgerichts beantworten. -5- Auf die Frage, wie es zum Vergleich vom 25. Juli 2018 mit dem Rekurrenten gekommen sei, liess die Pensionskasse der C. Folgendes ausführen: